Der Käufer eines preisgekrönten Hengstes kann nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Das mittlerweile gestorbene Pferd soll schon bei der Auktion krank gewesen sein. Der Käufer konnte aber keinen Mangel beweisen, so das OLG Schleswig-Holstein.
Werkvertrag vs. Immobilienkauf: Zwei BGH-Zivilsenate stritten sich über die Ersatzfähigkeit der sog. fiktiven Mängelbeseitigungskosten. Am Freitag ging der Disput nun zu Ende – und zwar wünschenswert praxisgerecht, findet Heiko Fuchs.
Es deutet sich an, dass der für das Kaufrecht zuständige V. Zivilsenat des BGH an der fiktiven Berechnung der Mängelbeseitigungskosten festhalten wird – und es nicht den Großen Senat braucht, um sich mit den Kollegen des VII. zu versöhnen.
Der VII. Zivilsenat des BGH erklärt, seine neue Rechtsprechung sei zwar richtig, müsse den Kaufrechtssenat aber nicht weiter interessieren. Ein Beschluss, der für die Ausbildung genauso relevant ist wie für die Praxis, erklärt Heiko Fuchs.
Und wenn der Schaden noch so fachmännisch repariert worden ist: Ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Pferd mit einer ausgeheilten Verletzung für immer ein "Unfallpferd" bleibt, entschied der BGH.
Ein zweienhalbjähriger Hengst ist nicht als "neu hergestellt" anzusehen, urteilte kürzlich der BGH. Und stellte klar: Leben steigert das Sachmängelrisiko.
Mussten zwei Autokäufer davon ausgehen, dass das ihnen als "Werkswagen" verkaufte Fahrzeug bereits als Mietwagen genutzt wurde? Nein, meint das OLG Koblenz, weil unter dem Begriff üblicherweise etwas anderes verstanden werde.
Der BGH äußert sich erstmals zum Dieselskandal - obwohl er es gar nicht müsste. Bei der unzulässigen Abschalteinrichtung handele es sich wohl um einen Mangel. Was heißt das für die vielen anhängigen Diesel-Klagen?