Wenig Platz, viel Lärm und kaum Konzentration: Wenn die ganze Familie zu Hause bleiben muss, können die Abi-Vorbereitungen schwierig werden. Verschoben werden die Prüfungen deshalb aber nicht, entschied das VG Berlin.
Versammlungsfreiheit und Infektionsschutz lassen sich schwer unter einen Hut bekommen. Eine Entscheidung des BVerfG hat in Stuttgart eine Demonstration ermöglicht, anderenorts wurden Demonstrationen am Wochenende aufgelöst.
Niemand sagt Ärzten, wie sie bei begrenzten Ressourcen entscheiden sollen, wer sterben muss und wer leben darf. Gegen ihr Urteil gibt es faktisch keinen Rechtsschutz. Timo Schwarzwälder schlägt digital verfügbare Spezialkammern vor.
Unter seuchenrechtlichen Gesichtspunkten sind die Berliner Abiturprüfungen ab kommendem Montag zulässig, so das VG Berlin. Eine Schülerin, die nicht an den Prüfungen teilnehmen wollte, ist mir ihrem Eilantrag gescheitert.
Die Coronakrise beeinträchtigt auch die Bearbeitung von Asylanträgen. Hierzu hat die EU-Kommission nun eine Handlungsempfehlung für EU-Staaten veröffentlicht.
Auf Decken und mit zwei Meter Sicherheitsabstand: So kam eine legale Demo für Versammlungsfreiheit am Gründonnerstag in München zustande. Statt Totalverbot sprachen sich die VGH-Richter für Auflagen aus. Auch das BVerfG entschied in dem Fall.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die bayerische Staatsregierung im Eiltempo ein Infektionsschutzgesetz durchgeboxt. Der Wissenschaftliche Dienst zweifelt nun dessen Verfassungsmäßigkeit an: Fehlte dem Freistaat die Gesetzgebungskompetenz?
Sich im Homeoffice nur telefonisch bereithalten – damit wollte sich eine Berliner Beamtin nicht zufrieden geben und lieber im Bezirksamt vor Ort arbeiten. Die Anordnung ihres Dienstherren sei in der Coronakrise aber rechtmäßig, so das VG.