Hertha-Profi Kalou hat im Livestream auf Facebook darüber informiert, wie wenig ernst es Spieler mit den Corona-Hygieneregeln nehmen und wie sehr sie sich über Gehaltskürzungen aufregen. Die rechtlichen Folgen erläutert Robert Golz.
Das Kölner Sport- und Olympiamuseum haftet nicht, wenn sich ein Sportler bei einem Weitsprung eine Knieverletzung zuzieht. Das Museum müsse vor atypischen Gefahren schützen, nicht jedoch vor normalen Sportverletzungen.
Eine Gewichtsabnahmetheraphie stellt keine medizinische Behandlung, sondern einen Dienstvertrag dar. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung können laut AG Frankfurt daher nicht geltend gemacht werden.
Fitnessstudios müssen vorerst geschlossen bleiben. Das BVerfG hat einen Eilantrag eines Betreibers aus Baden-Württemberg gegen Vorschriften aus dem IfSG abgelehnt. Zweifel an der Bestimmtheit der Rechtsgrundlage der Maßnahmen aber bleiben.
Dies gilt zumindest für 70 Teilnehmer einer Versammlung in Gelsenkirchen. Nach einem Beschluss des VG darf dort am 1. Mai eine Kundgebung stattfinden. Die Stadt muss diese allerdings nur unter Einhaltung strenger Auflagen genehmigen.
Der VerfGH hat die im Saarland vergleichsweise besonders strengen Regelungen gekippt und das Verlassen der eigenen Wohnung auch ohne triftigen Grund wieder erlaubt. Damit kommt er der Politik zuvor, die ohnehin Lockerungen geplant hatte.
Rollt auf die Versicherer eine Klagewelle zu? Hoteliers und Gastronomen erhalten zunehmend Absagen von den Anbietern ihrer Betriebsschließungsversicherungen. Viele wollen statt der vollen Summe "aus Kulanz" nur 10 bis15 Prozent zahlen.
Mit der Öffnung kleinerer Läden gibt es erste Lockerungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Aber ist das Infektionsrisiko in kleinen Läden wirklich geringer als in großen? Das OVG Hamburg will diese Frage kommende Woche beantworten.