Der Bundesgesundheitsminister hat die Schutzmaßnahmen vorgestellt, die vom kommenden Oktober bis April gelten sollen. Vorbereitung, Verhältnismäßigkeit, Vulnerabilität: An den "Drei V" soll sich das Corona-Schutzkonzept orientieren.
Einer Frau, die nur 1,49 Meter misst, muss die Krankenkasse keine Beinverlängerung bezahlen. Das hat das LSG entschieden, auch wenn der Frau nach eigenen Angaben psychische Beeinträchtigungen durch den Kleinwuchs entstanden sind.
Der Ex-Bundestagsabgeordnete Nüßlein und der bayerische Ex-Justizminister Sauter sollen bei der Vermittlung von Maskenkäufen sehr viel Geld verdient haben – und das können sie nun behalten. Der BGH sieht keine Bestechlichkeit.
Wegen eines positiven PCR-Testergebnisses musste eine vierköpfige Magdeburger Familie in Quarantäne. Ihrer Meinung nach war der Test aber falsch, sie forderten deshalb 3.700 Euro pro Person Schmerzensgeld.
Wer sich mit Affenpocken infiziert hat, muss sich aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr in Quarantäne begeben. Die Anordnung über einen Zeitraum von 21 Tagen die Wohnung nicht zu verlassen, ist rechtens, so das VG München.
Die Beratungen bei den Bund-Länder-Konferenzen waren ausschlaggebend dafür, wie die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus künftig aussehen. Die Kurzprotokolle hierzu muss das Bundeskanzleramt nun herausgeben, entschied das VG Berlin.
Am Sommerfest für die Beschäftigten einer Klinik durfte nur teilnehmen, wer die 2G+ Kriterien erfüllt. Ein IT-Mitarbeiter wollte ohne Einhaltung der Regel kommen. Das LAG Berlin hat dies abgelehnt.
Über 200 Experten angehört – jetzt geht es beim Gesetz zur kontrollierten Freigabe von Cannabis ans Eingemachte. Die Ampel will im Herbst Eckpunkte vorlegen, im Dezember soll ein Referentenentwurf folgen. Doch noch sind viele Fragen offen.