Genetisch veränderte Pflanzen kommen in Europa nach einer EU-Prüfung auf den Markt. Nichtregierungsorganisationen sehen das Ganze skeptisch. Im Fall der Zulassung einer Sojabohne der Bayer-Tochter Monsanto der EuGH nun entschieden.
Die Herstellung von sogenannten Gefrierzellen zur Anwendung beim Menschen ist zu Recht verboten. Dies hat das OVG Koblenz entschieden. Es bestehe der Verdacht, dass die Therapie schädlich sein könnte, ein Nutzen sei hingegen nicht belegt.
Pflanzen, deren Erbgut mit neuartigen "Genscheren" verändert wurde, unterliegen dem strengen EU-Gentechnikrecht. Das dürfte ihren Einsatz erst einmal verhindern. Dabei ist das wenig zeitgemäße Urteil gar nicht das Problem, meint Felix Beck.
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Neue Technologien machen es einfacher, Nutzpflanzen zu verändern und zum Beispiel resistenter zu machen. Auch diese modernen Methoden unterliegen aber den strengen Anforderungen an gentechnisch veränderte Organismen, entschied der EuGH.
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Warum dürfen wir nicht wissen, was wir wissen könnten? Diese Frage stellen sich deutsche Kriminalkommissare zum DNA-Profiling. LTO sprach mit Rechtsmediziner Lutz Roewer von der Charité unter anderem genau darüber.
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Italien durfte nicht im Alleingang den genetisch veränderten Mais MON-810 verbieten. Diese Entscheidung des EuGH sollte eigentlich selbstverständlich sein, kommentiert Carsten Bittner. Nicht nur aus dogmatischen Gründen.
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Der Bundesrat fordert weiter die Gleichstellung der Homo-Ehe. Der Verfassungsschutz nach dem NSU-Desaster wird reformiert, außerdem sollen männliche Küken am Leben bleiben und Verbraucher u.a. vor Kaffeefahrten geschützt werden.
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Auch bei möglichen Veränderungen des männlichen Erbgutes müssen Krankenkassen keine Sterilisation bezahlen. Lediglich wenn der Mutter unmittelbar Gesundheitsgefahren drohten, könne die Kasse in Anspruch genommen werden. Dies hat das LSG...
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