
Von der "Reichsbürger-Razzia" konnten viele Medien "perfekte" Bilder liefern, denn offenbar waren sie durch staatliche Stellen vorab über Ermittlungsschritte informiert. Für Christian Conrad ist so ein Vorgehen klar rechtswidrig.
Artikel lesenVon der "Reichsbürger-Razzia" konnten viele Medien "perfekte" Bilder liefern, denn offenbar waren sie durch staatliche Stellen vorab über Ermittlungsschritte informiert. Für Christian Conrad ist so ein Vorgehen klar rechtswidrig.
Artikel lesenEin Richter am LG Frankfurt a.M. soll Informationen aus einem laufenden Verfahren an einen Anwalt weitergegeben haben, das den Anwalt selbst betrifft. Es geht um Betäubungsmittelhandel.
Artikel lesenDie "Briefaffäre" des baden-württembergischen CDU-Innenministers Strobl endet mit der Einstellung des Verfahrens durch Geldauflage. Auch namhafte Gutachter konnten die Staatsanwaltschaft nicht von der Annahme der Strafbarkeit abbringen.
Artikel lesenErst eine Strafanzeige, jetzt eine Klage: Die FDP will sich nicht damit abfinden, dass das Innenministerium Ermittlungen gegen den eigenen Minister blockieren kann. Es geht um den Vorwurf Geheimnisverrat.
Artikel lesenIm Zuge der "Affäre" in Baden-Württemberg rund um Innenminister Strobl stellte nun die Staatsanwaltschaft klar, dass sie nicht wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt. Dazu müsste der Minister selbst die Ermächtigung erteilen.
Artikel lesenDer Innenminister von Baden-Württemberg Strobl hat ein Anwaltsschreiben an einen Journalisten durchgestochen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Strafrechtler Yves Georg sieht jedoch keine Strafbarkeit des Ministers und den Skandal woanders.
Artikel lesenDer deutsche Gesetzgeber möchte die Rechtshilfe für US-Gerichte reformieren. Wie er dabei vorgehen sollte und ob eine Gefahr der Offenbarung deutscher Geschäftsgeheimnisse besteht, erklären Jakob Olbing und Philomena Hindermann.
Artikel lesenEin Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma wollte eine CD-ROM mit Grundrissen des Bundestags an den russischen Geheimdienst weitergeben. Das Bundesamt für Verfassungsschutz fing den Brief jedoch ab. Jetzt verurteilte das KG Berlin den Mann.
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