Das BVerfG hat strengere Regeln bei der Auslandsüberwachung gefordert – und einen Baustein für einen europäischen Überwachungsschutz geliefert. Eine Chance für den Gesetzgeber. Denn auch der EuGH verlangt eine EU-Antwort gegenüber den USA.
Der Journalist Khashoggi wurde im saudischen Konsulat in Istanbul von einem Spezialkommando aus Riad brutal getötet. Es kam zu Prozessen in Saudi-Arabien und der Türkei, nun wurde Anklage erhoben.
Das BVerfG hat nicht nur die Grundrechtsbindung im Ausland geklärt. Es zwingt den Gesetzgeber auch, Informationsweitergabe und Kontrolle der Nachrichtendienste neu zu ordnen. Und hat den BND dabei sogar noch gestärkt, meint Nikolaos Gazeas.
Auch in Zukunft darf der BND Ausländer im Ausland abhören, auch Anwälte und Journalisten. Weil das derzeitige BND-Gesetz aber an einem schwerwiegenden Konstruktionsfehler leidet, muss es reformiert werden.
Wesentliche Regelungen der strategischen Fernmeldeaufklärung durch den BND sind verfassungswidrig. Das entschied das BVerfG am Dienstag. Nun muss der Gesetzgeber eine verfassungskonforme Neulösung finden. Bis spätestens 31. Dezember 2021 hat er dafür...
Öffnet sich das BVerfG für Rechtsschutz von Ausländern gegen deutsche Überwachung? Und wie soll der BND in Zukunft kontrolliert werden? Am Dienstag dürfte es zu einer Grundsatzentscheidung kommen.
Ein Prozess in Koblenz stellt juristisches Neuland dar: Der eine Angeklagte soll für die Folter Tausender Menschen verantwortlich gewesen sein, der andere Dutzende Demonstranten ins Gefängnis gebracht haben.
Wen darf der BND wie im Ausland überwachen? Und wie sortieren die Geheimdienstler Journalisten oder Anwälte aus? Klar ist nur: Die Richter haben sehr viele Fragen. Und für einen wird es die letzte große Grundsatzentscheidung werden.