Mit seinen letzten Beschwerden vorm BVerfG und beim EGMR war der terrorverdächtige Haikel S. gescheitert. Nun hat die Abschiebung des Gefährders begonnen. Er soll sich bereits im Flugzeug nach Tunesien befinden.
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Der terrorverdächtige Tunesier Haikel S. hatte zuletzt noch beim EGMR versucht, seine Ausweisung zu verhindern. Erfolglos, das Gericht nahm seinen Antrag nicht zur Entscheidung an.
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Nach dem Beschluss des BVerfG sind in Deutschland alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Abschiebung des Gefährders Haikel S. ausgeschöpft. Mit einem Eilantrag beim EGMR will die Anwältin des Terrorverdächtigen den Vollzug nun verhindern.
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Das BVerwG hat die Abschiebung von zwei Gefährdern nach Algerien bzw. Tunesien bestätigt. Man vertraut auf die Zusage der Nordafrikaner, die beiden nicht unmenschlich zu behandeln.
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Machen wir uns nichts vor: Wenn es hart auf hart kommt, steht der sichere Betrieb der Flughäfen in der Prioritätenliste vor dem Vogelschutz. Doch in weiten Teilen ist ein friedliches Miteinander möglich, erklärt Ulrich Hösch.
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Islamistische Gefährder dürfen nach Tunesien und in die Türkei abgeschoben werden. Nötig sind allerdings vorherige Zusicherungen der Zielländer, entschied das BVerwG.
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Sie provozierten die Auswärtsfans mit einem Banner, deshalb rückte die Polizei den Schalker Ultras während eines Fußballspiels mit Tränengas und Schlagstöcken zu Leibe. Das war rechtmäßig, urteilte nun das VG.
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Das BVerfG hatte die Abschiebungsanordnung eines als Gefährder eingestuften Mann aus Dagestan in der vergangenen Woche als rechtmäßig angesehen. Der EGMR hat die Umsetzung jetzt auf dem Weg zum Flughafen gestoppt.
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