
Das NSU-Verfahren hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen zur Revisionsbegründungsfrist problematisch werden können. Die Bundesregierung will das ändern, der DAV kritisiert ihren aktuellen Entwurf jedoch.
Mehr lesenDas NSU-Verfahren hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen zur Revisionsbegründungsfrist problematisch werden können. Die Bundesregierung will das ändern, der DAV kritisiert ihren aktuellen Entwurf jedoch.
Mehr lesenWenn das Faxgerät bei Gericht streikt, muss ein Anwaltsschriftsatz zur Fristwahrung nicht zwingend mittels beA verschickt werden - jedenfalls solange noch keine aktive Nutzungspflicht für das beA gilt.
Mehr lesenWer einen fristwahrenden Schriftsatz nur per einfacher Signatur aus dem beA-Postfach ans Gericht versendet, muss aufpassen: Das BAG verlangt in einem aktuellen Beschluss einen zusätzlichen Identitätsnachweis, wie Martin W. Huff erläutert.
Mehr lesenWenn Gerichte über mehr als eine Faxnummer verfügen, müssen Anwälte diese Möglichkeiten kennen und auch rechtzeitig nutzen, um fristwahrende Schriftsätze zu übermitteln, so der BGH. Das gilt insbesondere bei Zweigstellen.
Mehr lesenWer seine Post nicht regelmäßig überprüft, kann nicht andere für Versäumnisse verantwortlich machen - das gilt auch für Gerichte, wie der BGH klarstellte. Erreicht ein Antrag via beA fristgerecht die Gerichtsserver, reicht das aus.
Mehr lesenAsylbewerber müssen Zustellungsversuche des BAMF auch dann gegen sich gelten lassen, wenn ihre Adresse nicht von ihnen selbst, sondern durch eine öffentliche Stelle mitgeteilt worden ist. Das BVerwG sieht keine Konflikte mit dem Unionsrecht.
Mehr lesenWie das 3.000 Seiten starke NSU-Urteil zeigt, kann die einmonatige Revisionsbegründungsfrist in Strafsachen ziemlich eng bemessen sein. Der DAV hat nun einen Reformvorschlag für eine Fristenharmonisierung im Revisionsverfahren eingebracht.
Mehr lesenWenn der Faxversand nicht funktioniert, müssen Anwälte nicht auf das beA ausweichen. Es sei zu störungsanfällig, meint der BGH. Und definiert genau, wieviel Zeit Anwälte für die Faxversendung einkalkulieren müssen, zeigt Martin W. Huff.
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