Streiken Airline-Mitarbeiter, dann sei das für die Airline "normal" und eben kein "außergewöhnlicher Umstand", der von einer Entschädigungszahlung befreien würde. Das Urteil des EuGH stärkt damit Fluggastrechte in der ganzen EU.
Die irische Fluggesellschaft Ryanair kann ihre Fluggäste bei Rechtsstreitigkeiten nicht auf das irische Recht verweisen. Die verwendeten Rechtswahlabreden sind unwirksam, wie nach einem Beschluss des OLG Köln nun rechtskräftig feststeht.
Frankreich hat Luftfahrtunternehmen mit französischer Genehmigung mit einem Zahlungsmoratorium in der Pandemie unterstützt. Ryanair indes, Inhaber einer irischen Lizenz, sah darin eine Diskriminierung und klagte - scheiterte damit jedoch vor dem EuG.
Ryanair hat jüngst wieder eine Welle von Klagen losgetreten. Diese richten sich gegen Corona-Beihilfen für andere Airlines. Ulrich Soltész erläutert, warum das Unternehmen mit dieser Fundamentalattacke falsch liegt.
Die Air-Berlin-Pleite liegt einige Jahre zurück, ihre juristische Aufarbeitung läuft aber noch. Der Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter und der ehemaligen Gesellschafterin Etihad hat das Zeug zum Klassiker, meint Patrick Ostendorf.
Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH steht einem Fluggast keine pauschale Entschädigung zu, wenn das Flugzeug statt in Tegel in Schönefeld landet. Der Gesetzgeber sehe diesen Fall nämlich nicht als Annullierung an.
Die Klage der Lufthansa gegen bewilligte Beihilfen an Frankfurt-Hahn ist voraussichtlich unzulässig. Der Generalanwalt sieht keine individuelle Betroffenheit. Ein Vergleich mit den anderen Wettbewerbern reiche dafür nicht aus.
Wird ein Flug annulliert, so muss die Airline dem Urlauber die Unterbringung in einem Hotel zahlen. Der EuGH hatte nun zu entscheiden, wer haftet, wenn dem während des Hotelaufenthalts ein Unfall geschieht.