Keine Entschädigung für Streiks als außergewöhnliche Umstände - so weit der Grundsatz der Fluggastrechte-VO. Annulliert die Airline einen Flug aber wegen eines Streiks an der Sicherheitskontrolle, muss sie ggf. dennoch zahlen, so der BGH.
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Asylsuchende, die per Flugzeug nach Deutschland kommen, werden am Flughafen zunächst einmal festgesetzt, bis die Behörden entscheiden, wie es weitergeht. Das sei keine Freiheitsentziehung, meint der BGH in einem aktuellen Urteil.
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Das Fluggastrechteportal klagt gegen den Billigflieger: Durch ihr Lohndumping habe die Airline den Streik in der vergangenen Woche selbst heraufbeschworen. Deswegen könnten sich die Iren nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
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Flughafengegner des BER sind vor dem BVerfG erfolglos geblieben: Das BVerwG sei sich der großen Bedeutung der Nachtruhe bewusst, habe aber rechtsfehlerfrei zugunsten des Luftverkehrs entschieden, entschieden die Karlsruher Richter.
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Die Lufthansa wehrte sich gerichtlich dagegen, Passagiergebühren für mitfliegende Bundespolizisten zu übernehmen. Das muss sie aber, sagt nun der BGH. Schließlich schützten die Sky-Marshals ja ihre Flugzeuge.
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Bei TUIfly gebucht, aber von Thomson Airways befördert. Chartert eine Fluggesellschaft einen Flieger samt Besatzung, bleibt sie trotzdem in der Verantwortung – insbesondere bei Entschädigungen für Verspätungen, so der EuGH.
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Ein junger Mann soll laut Anklage während des G20-Gipfels mit einem Laserpointer einen Polizeihubschrauber geblendet haben. Trotz vieler Ungereimtheiten wurde er nun vom Gericht für schuldig befunden.
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Lässt eine Fluggesellschaft einen Passagier ohne gültiges Visum mitfliegen, bleibt sie auf dem Teil eines im Zielland anfallenden Bußgelds sitzen, das entschied nun der BGH.
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