Der EuGH hat entschieden, dass eine Kollision mit einem Vogel einen von der Fluggesellschaft nicht beherrschbaren "außergewöhnlichen Umstand" darstellt. Die Airline darf sich deshalb aber nicht beliebig viel Zeit lassen.
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Das massenhafte Vordringen der Drohnen in den deutschen Luftraum hatte lange etwas von einer Wildwest-Stimmung am Himmel. Nun sollen klare Regeln den Wildwuchs in geordnete Bahnen lenken. Der Informationsbedarf bei Nutzern ist hoch.
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Nach vier Jahren steht endlich fest: Die Bundespolizei hat einem Berliner Reisenden zu Recht untersagt, Büffelmozzarella, Krabbensalat und Flensburger Fördetopf im Handgepäck zu transportieren.
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Ein Gericht in Arizona hat die Klage von Hinterbliebenen der Germanwings-Katastrophe auf höhere Entschädigungszahlungen abgelehnt. Sie sollen erst in Deutschland klagen. Das allerdings könnte rechtlich unmöglich sein.
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Während die private Drohnennutzung kaum reguliert ist, verhindern strenge Regeln die Entwicklung neuer Technologien zur Nutzung unbemannter Luftfahrtsysteme. Julian Dust zum neuen Luftverkehrsrecht, das dieses Ungleichgewicht beheben soll.
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Mit 65 Jahren dürfen Piloten nicht mehr im gewerblichen Luftverkehr tätig sein. Leer- und Ausbildungsflüge einer Fluggesellschaft sind aber nicht gewerblich, so der EuGH-Generalanwalt. Piloten könnten deshalb länger beschäftigt werden.
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Ein Flugbegleiter wurde nach einem "fume event" arbeitsunfähig, als Berufskrankheit wird die Vergiftung aber nicht anerkannt, so das SG Berlin. Es wäre naheliegender, einen Arbeitsunfall zu prüfen – nur war das nicht Streitgegenstand.
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Hinterbliebene der Passagiere des 2014 abgeschossenen Flugzeugs MH17 fordern Schadensersatz in Millionenhöhe von der Ukraine. Ein Fachaufsatz kommt nun zu dem Ergebnis, dass das Land nicht verpflichtet gewesen sei, seinen Luftraum zu sperren.
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