Ein wankender Gang, glasige Augen und ein starker Alkoholgeruch: Ausreichend Anzeichen für Airline-Mitarbeiter, um einen Rechtsanwalt für den Langstreckenflug des Flugzeugs zu verweisen, entschied das AG München.
Die Amtsgerichte in Hessen meldeten es bereits im August, nun ziehen die Hamburger Resümee: Weil immer mehr Reisende bei Ärger mit der Airline Legal-Tech-Services nutzen, häufen sich entsprechende Klagen.
Zwei Anwälte der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein sind unter die Gründer gegangen und haben ein Legal Tech aufgesetzt, mit dem sie den Claims-Dienstleistern das Leben etwas schwerer machen wollen.
Ein Becher Kaffee kommt im Flugzeug ins Rutschen und ergießt sich über eine Sechsjährige, die dadurch Verbrühungen erleidet. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts haftet die Fluglinie für die Verletzung.
Unternehmen sollen ihren Kunden künftig nicht mehr in AGB verbieten können, Ansprüche an Legal-Tech-Portale abzutreten. Die kaum bemerkte Klausel im Faire-Verbraucherverträge-Gesetzentwurf soll die Durchsetzung von Verbraucherrechten stärken.
Der Kampf gegen Terrorismus steht in Europa weit oben. Deswegen dürfen die Sicherheitsbehörden die Daten von Fluggästen speichern. Deren datenschutzrechtliche Bedenken müssen dahinter zurückstehen, so das VG Wiesbaden.
Internet-Plattformen helfen Fluggästen, ihre Rechte durchzusetzen. Doch die Amtsgerichte sind mit der Masse der Verfahren inzwischen überfordert. Braucht es neue Regelungen oder wird sich das Problem von selbst erledigen?
Stark verspätete Verkehrsmittel sind besonders auf Urlaubsreisen ärgerlich. Nach einer Verordnung stehen Fluggästen Entschädigungen bis zu 600 Euro zu. Weitere vertragliche Schadensersatzansprüche sind laut BGH aber anzurechnen.