Wird ein Flugzeug beschädigt, weil eine Schraube auf dem Rollfeld liegt, haftet die Fluggesellschaft nicht für Verspätungen, wenn sie ansonsten alles getan hat, um solche Verspätungen zu vermeiden, so der EuGH am Donnerstag.
Die Vorfreude auf einen "bombigen Urlaub" hätte ein Mann am Check-In-Schalter wohl besser für sich behalten, denn die Airline ließ ihn deswegen am Flughafen zurück. Zu Unrecht, wie das AG Düsseldorf nun entschied.
Eine Familie aus Thüringen stellte sich zwei Stunden vor Abflug in die Schlange am Check-In Schalter. Den Flug verpassten sie trotzdem. Schuld daran seien sowohl der Reiseveranstalter als auch die Familie, so das AG München.
Die Grünen wollen Airlines verpflichten, ihre Kunden automatisch über ihre Rechte bei Flugausfällen zu informieren und automatisch eine Entschädigung anzubieten. Das klingt nach einer guten Idee - außer für Plattformen wie Flightright & Co.?
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Wenn an einem Flughafen die elektronische Passagierabfertigung ausfällt und alle Fluggäste deshalb manuell abgefertigt werden müssen, geht das nicht zulasten der Airline, entschied der BGH und verneinte Entschädigungsansprüche.
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Laut den AGB des Billigfliegers Easyjet ist auf in Deutschland geschlossene Verträge englisches Recht anwendbar. Das geht in Ordnung, entschied nun das OLG Frankfurt. Easyjet muss deshalb keine Gebühren und Steuern erstatten.
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Eine Schraube, die auf der Start- oder Landebahn liegt und das Flugzeug beschädigt, kann einen außerwöhnlichen Umstand darstellen, so Generalanwalt Tanchev. Für Flugverspätungen gibt es dann keine Entschädigung.
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Nachdem das LG Nürnberg-Fürth in einem Hinweisbeschluss deutliche Zweifel an den AGB von Ryanair erkennen ließ, hat die Airline ihre Berufung zurückgenommen. Damit steht Flightright und Co. der Rechtsweg nun endgültig offen.
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