
Die Vorwürfe wurden bereits 2018 während der #MeToo-Debatte bekannt, nun kommt es zur Anklage. Es gebe mehr als 20 Zeugen und andere Beweismittel gegen den bekannten Regisseur, so die StA. Wedels Anwältin spricht von "Vorverurteilung".
Artikel lesenDie Vorwürfe wurden bereits 2018 während der #MeToo-Debatte bekannt, nun kommt es zur Anklage. Es gebe mehr als 20 Zeugen und andere Beweismittel gegen den bekannten Regisseur, so die StA. Wedels Anwältin spricht von "Vorverurteilung".
Artikel lesenAus juristischer Perspektive geben die Abenteuer der Raumschiffe Enterprise und Voyager, aber auch der Raumstation Deep Space Nine einiges her. Schockierend dabei: Droht eine Zukunft ohne Richter und Anwältinnen, fragt Markus Grundtner.
Artikel lesenAuf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Artikel lesenEin beispielloser Rosenkrieg geht zu Ende - zumindest an seinem ersten Schauplatz. Johnny Depp muss eine gerichtliche Niederlage gegen die britische Boulevardpresse einstecken. Der Streit mit seiner Ex-Frau dürfte jedoch weitergehen.
Artikel lesenDie Chancen für die Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" stehen nicht schlecht, dass sie aufgrund des finanziellen Erfolgs des Films eine Nachvergütung verlangen kann. Dazu muss sie aber wissen, wie hoch die Einnahmen wirklich waren.
Artikel lesenZur Verfolgung von Ansprüchen gegen Raubkopierer sind Filmverleiher auf Daten der Plattformbetreiber angewiesen. Sie bekommen aber oft nur Decknamen. Der BGH ließ in einer Verhandlung durchblicken, dass sich das nicht so schnell ändern wird.
Artikel lesenBei Urheberrechtsverstößen muss Youtube dem Rechteinhaber Auskunft über "Namen und Adressen" des verantwortlichen Nutzers geben. Nach Auffassung des Generalanwalts ist damit die Postanschrift gemeint, nicht aber Mail- oder IP-Adresse.
Artikel lesenDas KG Berlin hat entschieden, dass Netflix sich nicht ohne weitere Begründung Preiserhöhungen vorbehalten kann. Zwar könnten Kunden vorher kündigen - benachteiligt würden sie durch die Klausel aber trotzdem.
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