
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Mehr lesenAuf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
Mehr lesenEin beispielloser Rosenkrieg geht zu Ende - zumindest an seinem ersten Schauplatz. Johnny Depp muss eine gerichtliche Niederlage gegen die britische Boulevardpresse einstecken. Der Streit mit seiner Ex-Frau dürfte jedoch weitergehen.
Mehr lesenDie Chancen für die Drehbuchautorin von "Keinohrhasen" stehen nicht schlecht, dass sie aufgrund des finanziellen Erfolgs des Films eine Nachvergütung verlangen kann. Dazu muss sie aber wissen, wie hoch die Einnahmen wirklich waren.
Mehr lesenZur Verfolgung von Ansprüchen gegen Raubkopierer sind Filmverleiher auf Daten der Plattformbetreiber angewiesen. Sie bekommen aber oft nur Decknamen. Der BGH ließ in einer Verhandlung durchblicken, dass sich das nicht so schnell ändern wird.
Mehr lesenBei Urheberrechtsverstößen muss Youtube dem Rechteinhaber Auskunft über "Namen und Adressen" des verantwortlichen Nutzers geben. Nach Auffassung des Generalanwalts ist damit die Postanschrift gemeint, nicht aber Mail- oder IP-Adresse.
Mehr lesenDas KG Berlin hat entschieden, dass Netflix sich nicht ohne weitere Begründung Preiserhöhungen vorbehalten kann. Zwar könnten Kunden vorher kündigen - benachteiligt würden sie durch die Klausel aber trotzdem.
Mehr lesenNach dem Schuldspruch Ende Februar verkündete der Richter nun in New York das Strafmaß. Harvey Weinstein ist wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Dies bedeutet jedoch noch kein endgültiges Ende der Verfahren für den...
Mehr lesenMehr als 20 Millionen Menschen haben die Filme der "Fack ju Göhte"-Reihe gesehen. Als Unionsmarke wurde der Titel in der EU allerdings nicht eingetragen, da das Zeichen sittenwidrig sei. Nun muss das Markenamt neu entscheiden.
Mehr lesen