Es gilt heute fast als Rechtspflicht, Wörter zu meiden, die Menschen verletzen oder sie als Inhaber von Geschlechtsorganen fühlen lassen könnten, falsch angesprochen zu sein. Die Ethnolinguistik weist hierzu einen erfrischenden Lösungsweg.
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Banken dürfen in ihren Formularen auch künftig nur die männliche Form verwenden, entschied der BGH am Dienstag. Für Karlsruhe ist Sprache die Sprache des Gesetzes. Dennoch könnte der Streit Anlass sein, Formulare für Menschen zu machen.
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08.03.2018
| Gastkommentar von Emma Ziercke und Markus Hartung
Auch nach Jahrzehnten ist die Anwaltschaft von Gender-Diversity weit entfernt. Solange Anwälte sich über Arbeitszeiten definieren und Kanzleien Frauen lehren, wie Männer zu sein, bleibt das auch so, meinen Emma Ziercke und Markus Hartung.
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Eine 80-jährige Saarländerin will ihre Sparkasse dazu verpflichten, in ihren Formularen nicht nur von "Kunden", sondern auch von "Kundinnen" zu sprechen. In der Politik ist man geteilter Meinung, nun entscheidet der BGH.
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Mit dem Fall Wedel ist #metoo in Deutschland angekommen. Rüpelhaftigkeit wird mit Kriminalität gleichgesetzt, die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt, kommentiert Monika Frommel. Die Leidtragenden seien echte, schwer geschädigte Opfer.
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Weil sie auf ihrer Webseite Schwangerschaftsabbrüche anbiete, soll eine Ärztin 6.000 Euro zahlen. Die Argumentation des AG Gießen, das sei eben der vom Gesetzgeber gewollte Kompromiss, will sie nicht akzeptieren.
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Vor dem Prozess bewiesen Frauenrechtlerinnen Solidarität mit einer Gießener Ärztin, die wegen Anbietens von Schwangerschaftsabbrüchen angeklagt ist. Verteidigerin Frommel kündigte an, erforderlichenfalls bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Die noch junge gemeinnützige Organisation Jumen setzt auf strategische Prozessführung, um Menschenrechtsverletzungen in Deutschland gerichtlich feststellen zu lassen. In ihrem ersten Fall vor dem BVerfG kam es allerdings zu keiner Klärung.
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