
In Deutschland war die Familienzusammenführung von Flüchtlingen bisher nur bis zum Erreichen zur Volljährigkeit der Kinder möglich. Der EuGH korrigiert diese familienfeindliche Praxis mit deutlichen Worten, so Constantin Hruschka.
Artikel lesenIn Deutschland war die Familienzusammenführung von Flüchtlingen bisher nur bis zum Erreichen zur Volljährigkeit der Kinder möglich. Der EuGH korrigiert diese familienfeindliche Praxis mit deutlichen Worten, so Constantin Hruschka.
Artikel lesenAuch in Deutschland müssen minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ihre Familien nachholen können, selbst wenn sie während des Verfahrens volljährig werden. Die bisherige Praxis hierzulande ist europarechtswidrig, so der EuGH.
Artikel lesenWenn einem minderjährigen Kind nach einem Asylantrag Schutz gewährt wurde, steht den Eltern ebenfalls Schutz zu, so der EuGH. Dazu reiche es, wenn die Eltern vor der Volljährigkeit des Kindes einen formlosen Antrag stellen.
Artikel lesenMitten im Wahlkampf droht der deutschen Kontingentlösung nicht das Aus. Staaten dürfen den Familiennachzug für zwei Jahre ausschließen, müssen danach aber den Einzelfall prüfen, entschied der EGMR. Daniel Thym erläutert die Hintergründe.
Artikel lesenWill ein Flüchtling seine Kinder per Familiennachzug zu sich holen, so müssen diese minderjährig sein. Wie das gemessen wird, hat nun der EuGH klargestellt. Eine belgische Regelung hielten die Richter für nicht EU-rechtskonform.
Artikel lesenUngewöhnlich deutliche Worte fand ein OVG-Richter im Streit um die Rückholung von deutschen IS-Anhängern. Er empfahl dem Auswärtigen Amt, verfassungsrechtlichen Rat beim BMJV zu suchen – nun wurde er aus Sorge vor Befangenheit ausgeschlossen.
Artikel lesenMinderjährige, die in Deutschland subsidiär schutzberechtigt sind, können nach einer Entscheidung des VG Berlin ihre Eltern nur so lange nachholen, bis sie volljährig sind. Das AufenthG diene nicht den eigenständigen Interessen der Eltern.
Artikel lesenAuch nach einer Trennung von Eheleuten bleibt das Aufenthaltsrecht des Drittstaatenangehörigen bestehen. Entscheidend sei nur das formale Band der Ehe, urteilte das BVerwG, und schloss sich der weiten Auslegung des EuGH an.
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