Das OVG hat erneut entschieden, dass eine drohende Malaria-Erkrankung eines Kindes kein Abschiebungsverbot begründet. Dass auch Corona und eine damit verbundene erhöhte Sterberate bei Kleinkindern daran nichts ändert, hat es nun ergänzt.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat das Dienstzimmer, die Privatwohnung und das Auto des Familienrichters am AG Weimar durchsucht. Rechtsanwalt Gerhard Strate aus Hamburg hält die Vorwürfe für "nicht im Ansatz plausibel".
Weil die entsprechende Regelung zu unbestimmt sei, hat das OVG die in Bremen geltende Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Testpflicht habe jedoch Bestand.
Das VG findet deutliche Worte zum aufsehenerregenden Beschluss des Familienrichters vom örtlichen AG: Es handele sich um einen "ausbrechenden Rechtsakt". Die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen für Schüler haben laut VG Bestand.
Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG ähnlich entschieden.
Ein Familienrichter am AG Weimar meint, er müsse das Kinderwohl an dortigen Schulen sichern. Er erließ einen Beschluss, nach dem für alle Schüler jegliche Corona-Maßnahmen wegfallen. Laut Ministerium muss sich aber niemand daran halten.
Tschechischen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, drohen Geldbußen. Außerdem können Kindergärten ungeimpfte Kinder abweisen. Nach Auffassung des EGMR ist das zulässig.