Auch die 32. Strafkammer des LG Berlin hat die Männer, die mitten in Berlin bei einem Autorennen einen Mann töteten, wegen Mordes verurteilt. Dabei sehen die Berliner Richter nach dem BGH-Urteil sogar noch zwei weitere Mordmerkmale verwirklicht.
Vier Krebskranke wandten sich an einen Heilpraktiker, um ihre Krankheit zu besiegen. Der verabreichte ihnen ein zu hoch dosiertes Zellgift, woraufhin drei Patienten verstarben. Nun hat er eine Bewährungsstrafe erhalten.
In nahezu allen anderen Staaten der Welt seien derartige Geschwindigkeiten verboten, so das OLG Nürnberg. Einem Mercedes-Fahrer, der bei Tempo 200 auf das Infosystem guckte, bescheinigte es grob fahrlässiges Verhalten.
Nach der Aufhebung durch den BGH hat das LG Berlin die jungen Männer, deren Autorennen über den Ku'Damm einen Mann das Leben kostete, erneut wegen mittäterschaftlichen Mordes verurteilt. Und will damit eindeutig auch ein Zeichen setzen.
Über eine Darknet-Plattform hatte sich der Amokläufer in München 2016 seine Waffe besorgt. Den Betreiber hat das LG Karlsruhe jetzt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Ein beherztes Gähnen kann ein schöner Ruf der Natur sein, Ausdruck sozialer Missachtung oder Teil eines Erfahrungssatzes. Obwohl der wache Mensch ein modernes Ideal ist, sollte die Regung nicht vernachlässigt werden – auch nicht im Recht.
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Drei der vier Angeklagten im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen nun Revision eingelegt.
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Der Täter-Opfer-Ausgleich im Strafrecht soll der Wiedergutmachung der Tat dienen und kann dem Verurteilten eine Strafmilderung einbringen. Hat er das Opfer aber getötet, hilft ihm auch keine Zahlung an die Hinterbliebenen, so der BGH.
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