Nachdem Facebook zwei Konten mit Fantasienamen gesperrt hat, gingen diese Nutzer dagegen vor. In erster Instanz war wenigstens einer von ihnen erfolgreich, doch das OLG München hat nun deutlich gemacht: Facebook durfte diese Konten sperren.
Wer unkommentiert Inhalte teilt, die auch auf Hate Speech schließen lassen, der ist selber schuld, wenn dann das Nutzerkonto gesperrt wird. Schmerzensgeld gibt es dafür schon gar nicht, so zumindest das LG Frankenthal.
Eine Whirlpool-Verkäuferin hatte zur Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgerufen und dafür im Gegenzug gefordert, ihr Unternehmen zu bewerten. Mit Empfehlungen, die so zustande kommen, darf nicht geworben werden, entschied das OLG Frankfurt.
Auch ein digitaler Nachlass gehört den Erben, entschied der BGH 2018. Damit war der Streit zwischen den Eltern eines toten Teenagers und Facebook aber nicht beendet. Deshalb legten die Karlsruher Richter nun noch einmal nach.
Der Privacy Shield ist unwirksam: Im "Schrems II"-Verfahren äußerte sich der EuGH zu Übermittlungen von personenbezogenen Daten in die USA. Wer dorthin auch künftig Daten übertragen will, muss nun umdisponieren, zeigt Ingemar Kartheuser.
Schrems gegen Facebook - dieser Streit um Datenschutzstandards läuft seit Jahren. Der Jurist hat nun erneut ein wichtiges Abkommen für Datentransfers zu Fall gebracht. Nutzerdaten von EU-Bürgern können aber trotzdem in die USA gelangen.
Wer sich bei Facebook anmeldet, gibt jede Menge Daten preis. Das Bundeskartellamt hält das für eine missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Der BGH bestätigte diese Auffassung nun vorläufig.
Führt der Datenschutzverstoß eines marktmächtigen Unternehmens auch zu einem Kartellrechtsverstoß? Das muss der BGH bald klären. Max Baumgart und Felix Berger erläutern vorab, was die Wettbewerbshüter plötzlich mit der DSGVO zu tun haben.