Das Bundeskartellamt hat wegen eines möglichen Marktmachtmissbrauchs im Umgang mit Nutzerdaten ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse und ihre Bedeutung erläutert Marcel Nuys.
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Max Schrems darf nicht stellvertretend für andere Facebook-Nutzer in Wien klagen. Dieses EuGH-Urteil wurde stark kritisiert. Dabei verbietet es Sammelklagen keineswegs. Es hat bloß ihre Einführung durch die Hintertür verhindert, meint Tobias Lutzi.
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Das Kind stirbt und die Eltern haben keinen Anspruch auf Zugang zum Facebook-Account: Das Urteil des KG Berlin hat Emotionen ausgelöst – und rechtliche Debatten. Bastian Biermann meint, die Entscheidung sei falsch.
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Der Datenschützer Max Schrems darf keine Sammelklage im Namen anderer Nutzer gegen Facebook führen. Doch nach der Entscheidung des EuGH vom Donnerstag ist der Weg frei für eine Musterklage in Österreich.
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Eine Seenotrettungsorganisation streitet sich mit dem Pegida-Bündnis vor Gericht. Es geht um Behauptungen, man habe sich unerlaubt in lybischen Gewässern aufgehalten und arbeite mit Schleppern zusammen.
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Facebook nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, um Daten abzugreifen, wo es eben geht. Zu diesem Schluss kommt das Bundeskartellamt in einer vorläufigen Einschätzung. Das Verfahren gegen das Netzwerk läuft noch bis nächstes Jahr.
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Kann die Parteimitgliedschaft eines Verfassungsrichters Grund für einen erfolgreichen Befangenheitsantrag gegen ihn sein? Nein, so Thüringens Verfassungsgericht. Anders sieht es bei bestimmten Aktivitäten auf Facebook aus.
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Eine Frau schickte via Facebook eine private Nachricht an Til Schweiger. Dieser war mit dem Inhalt nicht einverstanden und machte die Nachricht samt Klarnamen der Frau auf seiner Seite öffentlich. Das geht in Ordnung, so das LG Saarbrücken.
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