Die Wochenzeitung Kontext darf nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe über rechtsextreme Äußerungen eines Referenten für AfD-Landtagsabgeordnete berichten. Die Zeitung verbucht es als Sieg der Pressefreiheit.
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Die Löschpflichten sozialer Netzwerke werden nach wie vor heiß diskutiert. Eine Vorlage des österreichischen Obersten Gerichtshofs könnte nun das Ende der deutschen Störerhaftung für Host-Provider wie Facebook bedeuten, meint Elena Lehrke.
Das Kartellamt schränkt die Sammelwut von Facebook drastisch ein. Das Unternehmen darf künftig nicht mehr automatisch Daten von anderen Websites oder Diensten wie WhatsApp und Instagram mit den Facebook-Accounts seiner Nutzer verknüpfen.
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Wer einen "Gefällt mir"-Button auf seiner Website einbindet, liefert jede Menge Daten an Facebook. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts sind Seitenbetreiber dabei für die Datenverarbeitung mitverantwortlich, heißt es in den Schlussanträgen.
Seit Frühjahr rollt eine Abmahnwelle in Sachen Influencer-Marketing über das Land. Auch Influencer mit relativ wenig Followern müssen beim Verlinken auf Instagram-Accounts von Dritten achtgeben, wie Christian von Strobl-Albeg erläutert.
Mit persönlichen Daten von Millionen Facebook-Nutzern versuchte die umstrittene Firma Cambridge Analytica, Wahlen zu beeinflussen. Dafür wird Facebook nun in Großbritannien belangt. Das Unternehmen muss 500.000 Pfund zahlen.
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Internationale Großkanzleien können mit Twitter, Facebook und Instagram wenig anfangen, zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie. Positive Ausnahmen sind CMS, Noerr und Rödl & Partner. Diese drei Law Firms führen das Social-Media-Ranking an.
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Eine ehemalige Mitarbeiterin eines Löschzentrums von Facebook verklagt den Internet-Riesen, weil sie infolge ihrer Arbeit an einer posttraumatischen Belastungsstörung leide. Ihre Anwälte streben eine Sammelklage an.
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