Nachdem der EGMR einen Abschiebeflug von Großbritannien nach Ruanda vorläufig untersagt hat, geht die Regierung auf Konfrontationskurs. Sie legt einen Gesetzesentwurf vor, nach dem der EGMR nicht mehr das letzte Wort haben soll.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen galt als Formsache. Nun plant der deutsche Gesetzgeber ein Regelwerk, das ohne Grund über die Vorgaben hinausgeht, meint Tom Stiebert.
Im Kampf um Sonderregeln für die britische Provinz Nordirland nach dem Brexit gibt es neuen Zündstoff: Nachdem London am Montag ein umstrittenes Gesetz vorgestellt hat, reagiert die EU mit rechtlichen Schritten.
Die britische Regierung möchte sich nicht damit abfinden, dass der EGMR einen Abschiebeflug von England nach Ruanda vorläufig stoppte. Eigentlich hat aber der EGMR das letzte Wort. Hintergrund des Falls ist der umstrittene Ruanda-Pakt.
Die Bundesregierung muss das Parlament in EU-Fragen "umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt" unterrichten - so steht es im Grundgesetz. Im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik sorgt das seit Jahren für Streit. Jetzt muss das BVerfG ran.
Russland erklärte am 15. März seinen Austritt aus dem Europarat – und will sich nicht mehr an seitdem ergangene Urteile des EGMR halten. Präsident Putin unterschrieb nun ein entsprechendes Gesetz.
Die nach Ansicht des EuGH unionsrechtswidrige Disziplinarkammer für Richter in Polen wird aufgelöst. Auch die zweite Kammer des polnischen Parlaments stimmte nun der Abschaffung am Donnerstag zu.
Auch, wenn britische Staatsangehörige weit vor dem Brexit in die EU gezogen sind, haben sie dort kein aktives und passives Wahlrecht mehr – schließlich sind sie keine Unionsbürger mehr. Das hat der EuGH entschieden.