
Auch wenn eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland zulässig ist, müssen die Krankenkassen nicht zwingend die Kosten tragen, so das SG München. Dafür müsse der Eingriff schon dem deutschen Embryonenschutz entsprechen.
Artikel lesenAuch wenn eine künstliche Befruchtung im europäischen Ausland zulässig ist, müssen die Krankenkassen nicht zwingend die Kosten tragen, so das SG München. Dafür müsse der Eingriff schon dem deutschen Embryonenschutz entsprechen.
Artikel lesenNachdem ihr Lebensgefährte an Krebs gestorben war, wollte eine Frau seine eingefrorenen Samenzellen haben, um sich damit in Spanien künstlich befruchten zu lassen. Doch die Klinik weigerte sich aus Angst, sich strafbar zu machen.
Artikel lesenNur unter strengen Voraussetzungen darf eine Eizelle nach der künstlichen Befruchtung überhaupt genetisch untersucht werden. Das BVerwG hat Kriterien aufgestellt, wann dies erlaubt sein soll, um schweren Erbkrankheiten vorzubeugen.
Artikel lesenDas BayObLG sieht im Handeln des Netzwerks Embryonenspende strafbare Reproduktionsmedizin. Moderne Medizin kollidiert mit einem alten Gesetz. Und wirft die Frage auf, wann Leben beginnt.
Artikel lesenWenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?
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