Das beA ist fertig, heißt es. Damit Anwälte es pünktlich testen können, müsste aber: der Gesetzgeber fix sein, ein Gericht zwei Anordnungen aufheben, zwei Anwälte ihre Überzeugung aufgeben und die BRAK ihre Hotline richtig briefen.
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Eine Übergangsphase mit Echtzeitbetrieb bis 2018 für das Anwaltspostfach würde dessen Akzeptanz erhöhen, meint der DAV. Er fürchtet aber, dass mit dem Start von beA auch jeder Bürger die Anwälte anschreiben kann.
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Die Gerüchte über ein Einschreiten des Gesetzgebers haben sich bestätigt. Das BMJV will die Einführung des elektronischen Anwaltspostfachs zum 29. September per Verordnung doch noch möglich machen.
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Die Justiz steht vor einer großen Herausforderung: Bis 2026 soll in Strafverfahren die elektronische Aktenführung verbindlich eingeführt werden. Der Präsident des Thüringischen OLG, Stefan Kaufmann, beschreibt, was auf die Gerichte zukommt.
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Das BMJV will die umstrittene Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach einführen, aber erst ab 2018. Die Zeit bis dahin soll als Testphase dienen. Doch auch nach dem Papier bleiben noch Fragen offen.
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Das Kabinett hat sich am Mittwoch auf den Einzug der e-Akte in den Strafprozess und den entsprechenden Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas verständigt. Sie soll ab 2018 möglich und ab 2026 Pflicht sein.
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Wer seinen Mandanten anbietet, per E-Mail mit ihnen zu kommunizieren, sollte sein Postfach auch im Auge behalten. Einem Anwalt steht nur eine beschränkte Verfahrensgebühr zu, weil er seine Mails nicht zu Bürobeginn gelesen hat.
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Im Eilverfahren zweier Rechtsanwälte gegen die Einrichtung zum Empfang bereiter elektronischer Anwaltspostfächer wird die BRAK den Vergleich widerrufen. Eine individuelle Lösung für einzelne Anwälte sei technisch nicht möglich.
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