
Wer als Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt ist, muss Schriftsätze an Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr einreichen. Entscheidend sei die berufliche Tätigkeit als Anwalt, so der BGH. Erläuterungen von Martin W. Huff.
Artikel lesenWer als Rechtsanwalt zum Insolvenzverwalter bestellt ist, muss Schriftsätze an Gerichte im elektronischen Rechtsverkehr einreichen. Entscheidend sei die berufliche Tätigkeit als Anwalt, so der BGH. Erläuterungen von Martin W. Huff.
Artikel lesenGerichte, die ausschließlich analog arbeiten, mutieren immer mehr zu Fremdkörpern. Die Justiz darf sich durch die Digitalisierung der Rechtslandschaft nicht ins Abseits drängen lassen, sondern muss Lösungen anbieten, fordert Stefanie Otte.
Artikel lesenRechtsanwälte dürfen ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch elektronisch versenden – außer ans BVerfG. Das setzt weiter auf Papier. Die Grünen haben den Justizminister nun aufgefordert, das zu ändern. Jetzt könnte sich was bewegen.
Artikel lesenAnwaltliche Anträge und Erklärungen sind elektronisch abgzugeben - und damit nicht per Fax. Ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht, spielt keine Rolle. Das entschied das OLG Frankfurt am Main.
Artikel lesenAnwälte sind verpflichtet, Schriftsätze bei Gericht elektronisch einzureichen. Dass das auch gilt, wenn sie in eigener Angelegenheit tätig werden, hat das VG Berlin klargestellt.
Artikel lesen2026 soll sie da sein in Deutschland, die flächendeckend digitalisierte Justiz. Doch bis dahin sei es noch ein langer Weg, prognostiziert Sven Rebehn vom DRB - wenn es überhaupt bis dahin noch klappt.
Artikel lesenDie bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden in Kürze deutlich angehoben. Ab dem 1. April 2022 können in einer Nachricht dann bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden.
Artikel lesenSeit dem 1.Januar dürfen Rechtsanwälte ihre Schriftsätze an die Gerichte nur noch auf elektronischem Weg versenden. Wer das nicht beherzigt, dem drohen ernste Konsequenzen. Martin W. Huff beleuchtet ein aktuelles Urteil des LG Frankfurt.
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