VW hat im Streit um die Durchsuchung der Kanzlei Jones Day einen Rückschlag erlitten. Das BVerfG lehnte Eilanträge ab, mit denen VW und Jones Day verhindern wollten, dass beschlagnahmte Daten als Beweismittel verwendet werden dürfen.
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Ein Mann, der Wohnungen in Berlin tageweise an Asylbewerber vermietete und dafür bis zu 50 Euro pro Person und Nacht vom Staat bekam, ist mit einem Eilantrag vor dem VG gescheitert. Vermieten dürfe er, nur eben nicht gewerblich.
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Die streitige Äußerung des Moderators der Satire-Sendung "extra 3" des NDR bezog sich aus Sicht des LG Hamburg klar satirisch auf Weidels Forderung, die politische Korrektheit abzuschaffen. In der AfD zeigt man sich empört.
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Sein Fall hat bundesweit Schlagzeilen gemacht: Ein Flüchtling kämpfte vor Gericht gegen den Internet-Riesen Facebook, damit der Hetzbeiträge löschen muss. Der Syrer unterlag jedoch. Nun hat er entschieden: Er will nicht weiter klagen.
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Facebook muss nicht aktiv nach einem manipulierten Merkel-Selfie eines Flüchtlings suchen und dieses löschen. Im einstweiligen Rechtsschutz verlor der Syrer. Doch das LG Würzburg macht Hoffnung auf die Hauptsache.
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Die Kunstinstallation vor der Dresdner Frauenkirche bestehend aus drei hochkant aufgestellten Bussen darf bleiben. Ein dagegen gerichteter Eilantrag eines Bürgers wurde vom VG abgelehnt.
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Mit ihrem "Projekt Faktenzoom" wollten Kölner Studenten Falschaussagen von Politikern aufdecken. An der Spitze dieses "Pinocchio-Rankings": AfD-Co-Vorsitzende Petry. Zweimal hat sie aber nicht die Unwahrheit gesagt, so das OLG Köln - vorläufig.
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Der Rechtsschutz großer Mobilfunkbetreiber gegen regulierte Nutzungsentgelte wird gestärkt. Es soll ihnen nicht mehr stets verboten sein, Gelder von Wettbewerbern für den Zugang zu Diensten oder Einrichtungen auch nachträglich einzutreiben.
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