Die NPD "plane rassistisch motivierte Staatsverbrechen". Das sagen jedenfalls die Forschungsergebnisse des Politologen und Gutachters im NPD-Verbotsverfahren Steffen Kailitz. Die NPD hat wegen der Äußerungen Klage am LG Dresden erhoben.
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Politikwissenschaftler Kailitz darf seine Forschungsergebnisse über die NPD wieder öffentlich vortragen - erst mal aber nur, weil es am Verfügungsgrund fehlte. Die inhaltliche Frage wollen die Rechtsradikalen nun in der Hauptsache klären.
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Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen Form zu eigen gemacht". Das geht in Ordnung, so das LG Köln. Gegen dessen Entscheidung hat Erdogan nun Beschwerde eingelegt.
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Das LG Dresden hat eine einstweilige Verfügung gegen den renommierten Totalitarismusforscher Dr. Steffen Kailitz erlassen. Er hatte unter anderem gesagt, die NPD plane "rassistisch motivierte Staatsverbechen."
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Jan Böhmermann darf seine "Schmähkritik" über Erdogan großenteils nicht öffentlich wiederholen, entschied das LG Hamburg. Sein Anwalt Christian Schertz überlegt, das Hauptsacheverfahren zu erzwingen - um vielleicht bis nach Karlsruhe zu gehen.
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Springer-Vorstand Mathias Döpfner hatte sich Böhmermanns Schmähgedicht "juristisch zu eigen gemacht". Das war zulässig, entschied das LG Köln. Erdogans Anwalt Ralf Höcker hatte vorab angekündigt, nötigenfalls Beschwerde einlegen zu wollen.
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Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hat eine einstweilige Verfügung gegen den Vorstandschef des Axel-Springer-Konzerns, Mathias Döpfner, beantragt. Dieser hatte Böhmermann seine Unterstützung für dessen Schmähgedicht ausgesprochen.
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Im Gezerre um einen der letzten Zirkusbären hat das VG Regensburg einen vorläufigen Schlusspunkt gesetzt. Der Braunbär Ben bleibt zunächst in Gewahrsam der Behörden. Der Besitzer habe das Tier schlecht behandelt, befanden die Richter.
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