
Vor der Einstellung in den Polizeidienst werden die Bewerber genau geprüft. Doch auch, wer diese Prüfung einmal bestanden hat, darf sich danach nichts zu Schulden kommen lassen: Eine nachträgliche Ablehnung ist möglich, so das VG Aachen.
Mehr lesenVor der Einstellung in den Polizeidienst werden die Bewerber genau geprüft. Doch auch, wer diese Prüfung einmal bestanden hat, darf sich danach nichts zu Schulden kommen lassen: Eine nachträgliche Ablehnung ist möglich, so das VG Aachen.
Mehr lesen21 Tote, 650 Verletzte: Vor knapp zehn Jahren endete die Loveparade in Duisburg in einer Katastrophe. Nun wurde das Strafverfahren eingestellt, es endet ohne Urteil.
Mehr lesenDer Loveparade-Prozess könnte demnächst eingestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind erfüllt, in Kürze will das LG eine Entscheidung treffen. Im Falle einer Einstellung ginge das aufwendige Verfahren ohne Urteil zu Ende.
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