
Die Angehörigen müssen nicht schon ein akuter Pflegefall sein, um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im selben Haus zu begründen. Ein fortgeschrittenes Alter ist ausreichend, urteilte das AG München.
Artikel lesenDie Angehörigen müssen nicht schon ein akuter Pflegefall sein, um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im selben Haus zu begründen. Ein fortgeschrittenes Alter ist ausreichend, urteilte das AG München.
Artikel lesenEine Berliner Mieterin muss mit ihren 89 Jahren nicht noch einmal umziehen. Wegen ihres hohen Alters und ihrer langjährigen und tiefen Verwurzelung an ihrem Wohnort kann sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, so das LG Berlin.
Artikel lesenEigenbedarf ist nicht gleich Eigenbedarf: Gerichte müssten bei einer Kündigung sehr genau die Umstände des Einzelfalls untersuchen, entschied der BGH.
Artikel lesenAlter, kognitive und körperliche Gebrechen allein sind nicht per se ein Grund, eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs für unwirksam zu erklären, bestätigte das LG Bonn nun die Vorinstanz. Daraufhin kam es zu einem Vergleich.
Artikel lesenVor allem in Großstädten nehmen Eigenbedarfskündigungen zu. Wann Eigenbedarf besteht und ob der Mieter trotzdem bleiben kann, dafür gibt es keine Fallgruppen, so der BGH. Und macht doch Vorgaben für die Gerichte.
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