Weil Christian Wulff als Prokurist arbeiten soll, wird über die Höhe seiner Ruhebezüge diskutiert. Das Gesetz von 1953 stellte sich weder einen so jungen Präsidenten noch eine so kurze Amtszeit vor. Und könnte eine Kürzung doch erlauben.
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Die Frage, ob dem gescheiterten Bundespräsidenten Ruhebezüge zustehen, erhitzt zur Zeit die Gemüter. Die Rechtslage ist dabei nicht eindeutig. Warum Christian Wulff entgegen dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden von unklaren Zuständigkeiten...
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