Ein Ebay-Verkäufer, der ein Auto auf der Plattform für einen Euro anbot, muss dem Käufer keinen Schadensersatz leisten. Es sei "offensichtlich" gewesen, dass es sich um ein Auktionsstartgebot und nicht um einen Sofortkauf-Preis gehandelt habe.
Bislang diktieren Online-Plattformen ihren Nutzern ihre Bedingungen auf. Mehr Balance im digitalen Machtgefüge verspricht die ab Juli geltende P2B-Verordnung. Jakob Bünemann findet, dass Europa die richtigen Mittel gefunden hat.
Nachdem ein Vollstreckungsbeamter den Mops Edda gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft hatte, gab es Ermittlungen. Die StA hat die Akte jetzt geschlossen und das Verfahren eingestellt. Der Streit um Schadensersatz geht indes weiter.
Dass aktuell viele Gerichtstermine abgesagt werden, ist nichts Neues. Im Streit um Mops "Edda" fällt die mündliche Verhandlung jedoch nicht wegen Corona ins Wasser, sondern weil der hinzugezogene Sachverständige nicht neutral sein soll.
Der Fall um Mops Edda beschäftigt das LG Münster: Die Stadt Ahlen hatte das angeblich gesunde Tier gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen weiterverkauft. Diese habe bei Pfandsachen zwar keine Gewährleistungs- aber wohl eine Hinweispflicht.
Der Streit um den gepfändeten und im Internet verkauften Mops Edda hat inzwischen finanziell größere Dimensionen angenommen. Das AG Ahlen hat den Fall deswegen an das LG Münster verwiesen. Dort geht es nun auch um Amtshaftungsansprüche.
Sogenannte Abbruchjäger auf Ebay wollen keine Vertragserfüllung, sondern hoffen auf Schadensersatz. Wo dabei die Grenze zu legitimer Schnäppchenjagd verläuft, hat der BGH nun konkretisiert.
Die Stadt Ahlen pfändet einen Mops, verkauft ihn dann über ein privates Konto bei Ebay-Kleinanzeigen und sieht nun einem internationalen Shitstorm entgegen. Juristen und Tierschützer sind entsetzt, der Fall beschäftigt nun auch ein Gericht.