
Weil er mit der Gender-Leitlinie des Tochterkonzerns Audi behelligt wurde, klagte ein VW-Mitarbeiter auf Unterlassung. Er muss es aber dulden, dass Mitarbeitende auch als Mitarbeiter_innen bezeichnet werden, so das LG Ingolstadt.
Artikel lesenWeil er mit der Gender-Leitlinie des Tochterkonzerns Audi behelligt wurde, klagte ein VW-Mitarbeiter auf Unterlassung. Er muss es aber dulden, dass Mitarbeitende auch als Mitarbeiter_innen bezeichnet werden, so das LG Ingolstadt.
Artikel lesenAuch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.
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