Eintönig wird es im Candylove-Prozess nicht: Dafür sorgte nun die Vorführung der Netflix-Doku "Shiny_Flakes" im Gericht und ein langer Beweisantrag des Staatsanwalts, der neue Details zum angeklagten Anwalt bereit hielt.
Karl Lauterbach will seine Pläne von der Zustimmung der EU-Kommission abhängig machen und dafür die ursprünglichen Eckpunkte abändern. Schrumpft die deutsche Cannabis-Legalisierung zum vorläufigen Modellprojekt wie in den Niederlanden?
Es wird konkreter: Das Gericht stellt sich eine Freiheitsstrafe unter fünf Jahren für Schmidt vor, nun für gewerbsmäßiges Handeltreiben zusammen mit dem Angeklagten G. Zudem wurde bekannt, dass Verpackungsmüll einige Beweise enthielt.
Karl Lauterbach hält an seinen Legalisierungsplänen fest. In den kommenden Wochen will der Gesundheitsminister einen europarechtskonformen Vorschlag zur Cannabis-Legalisierung vorlegen.
Die Neue Richtervereinigung hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten auf den Weg zu bringen. Derweil äußerte der UN-Drogenkontrollrat Bedenken gegen die in Deutschland geplante Legalisierung.
Der zweite Hauptangeklagte gesteht: Er habe sich um alles außer die Technik des Drogenshops gekümmert, diese sei Aufgabe von Maximilian Schmidt gewesen. Doch beschränkte sich "Shiny Flakes" wirklich darauf und wie steht es um sein Vermögen?
Ein Fehler, der für viel Wirbel gesorgt hatte: Durch eine falsche Kommasetzung hatte das Bundesgesundheitsministerium versehentlich LSD-Derivate legalisiert. Jetzt ist die Panne behoben.
Am Donnerstag begann der Candylove-Prozess mit einem Rechtsgespräch, in dem das Gericht einige Aspekte deutlich machte. Eine Bande sieht es derzeit nicht. Maximilian Schmidt hingegen beantwortete Fragen zu seiner Einlassung sehr schwammig.