Erneut wendet sich ein Gericht wegen der Cannabis-Verbotsvorschriften im BtMG an das BVerfG. Nach Meinung des AG Pasewalk seien diese verfassungswidrig – auch von der entsprechenden Untätigkeit des Gesetzgebers ist das Gericht nicht begeistert.
Alles nur Einzelfälle, die kein Vereinsverbot rechtfertigen? Gegen die von Innenminister Seehofer verhängte Verbotsverfügung, will sich die Rockergruppe Bandidos jetzt gerichtlich zur Wehr setzen. Geplant ist eine Klage zum BVerwG.
Der Gesamtverein der Bandidos samt Teilorganisationen ist mit Wirkung vom Montag verboten. Das teilte das BMI mit. Die erst kürzlich erklärte Selbstauflösung sei nicht umgesetzt worden.
Das AG Münster hat sich dem AG Bernau angeschlossen: Vorschriften des BtMG, soweit sie den Besitz von Cannabis betreffen, seien verfassungswidrig. Wegen 0,4 Gramm muss sich das BVerfG nun mit einer weiteren Richtervorlage befassen.
Der Bernauer Amtsrichter Müller, der sich für die Legalisierung weicher Drogen engagiert, darf weiter in BtMG-Verfahren mit Cannabis-Bezug verhandeln. Eine entsprechende Beschwerde der StA hielt das LG Frankfurt (Oder) für unbegründet.
Erst litt er unter chronischen Rückenschmerzen, dann unter einer zu großen Hodenprothese - und gegen den Schmerz helfen könne allein Cannabis, befand ein Patient. Die Krankenkasse wollte das aber nicht bezahlen, also ging es vor das LSG.
Weil das Wort "Weed" an Freizeitkonsum und nicht an den medizinischen Konsum von Cannabis erinnere, verstoße das Logo der Firma "Bavaria Weed" gegen die öffentliche Ordnung. Das hat das Europäische Gericht entschieden.
New York ist zwar nicht der erste US-Bundesstaat, der Cannabis und damit auch Marihuana legalisiert, allerdings einer der bevölkerungsreichsten. Der umstrittene Weg wird nun hauptsächlich zur Bekämpfung von Rassismus eingeschlagen.