Bei weltweiten Anti-Doping-Razzien geraten auch Freizeitsportler ins Fadenkreuz der Ermittler. Diese setzen das Anti-Doping-Gesetz um, das für viele Anwälte noch Neuland ist. Und das ist erst der Anfang, meinen Ingo Bott und Maximilian Kohlhof.
Der juristische Streit um Hormonwerte als Wettbewerbsvorteil für die südafrikanische Olympiasiegerin Caster Semenya hat sich gewendet: Die Läuferin erzielte einen Teilerfolg vor dem Schweizer Bundesgericht.
Der südafrikanische Leichtathletik-Verband wird gegen die Entscheidung des CAS im Fall der Olympiasiegerin Caster Semenya, in der er die Grenzen für Hormonwerte des IAAF für zulässig erklärt hat, Rechtsmittel einlegen.
Wer über so etwas nachdenkt, fragen Sie sich? Der internationale Leichtathletikverband, der Grenzen für Hormonwerte festgesetzt hat. Die hat der internationale Sportgerichtshof nun bestätigt. Eine Fehlentscheidung, findet Paul Lambertz.
Claudia Pechstein muss die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs CAS wohl akzeptieren, der ihre zweijährige Doping-Sperre aus dem Jahr 2009 bestätigt hat. Der EGMR sieht keinen Grund, an dessen Legitimation zu zweifeln.
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Die Vertrauenskrise des Rechtsstaats beschäftigt auch die 89. Herbstkonferenz der Justizminister nächste Woche in Berlin. Außerdem geht es um schärfere Gesetze gegen Doping und mehr Kündigungsschutz für Väter in der Elternzeit.
Die Welt-Anti-Doping-Agentur hat Regeln aufgestellt, nach denen Sportler die nationalen Kontrollstellen ständig über ihren Aufenthaltsort auf dem Laufenden halten müssen. Laut dem EGMR verstößt dies nicht gegen deren Menschenrechte.
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Am 10. Oktober hat GvW Graf von Westphalen für fünf russische Athleten eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe eingereicht. Die Sportler wehren sich damit gegen ihren Ausschluss von den Paralympischen Spielen 2016.
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