
Auf dem Legal Hackathon sind erneut Produktideen entwickelt worden, wie man den Rechtsmarkt digital voranbringen kann. Konzepte für mehr Verbraucherschutz oder die Vereinfachung von Massenverfahren überzeugten besonders.
Mehr lesenAuf dem Legal Hackathon sind erneut Produktideen entwickelt worden, wie man den Rechtsmarkt digital voranbringen kann. Konzepte für mehr Verbraucherschutz oder die Vereinfachung von Massenverfahren überzeugten besonders.
Mehr lesen2015 sprach die ganze Rechtswelt über Legal Tech. 2021 wurde noch kein Anwalt durch eine KI ersetzt und erste Tech-Unternehmen sind pleite. Doch die Evolution geht weiter, meinen ELTA-Board-Mitglieder Holger Zscheyge und Tobias Heining.
Mehr lesenTrotz eines für sie positiven BGH-Urteils ist der von vielen erwartete Triumphzug der Legal Techs ausgeblieben. Nun müssen sie sogar neue Konkurrenz fürchten, wie Christoph A. Baus, Stefan Patzer und Christoph P. von Laufenberg erläutern.
Mehr lesenBRAK und DAV üben scharfe Kritik am geplanten "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt". Das Ziel des Verbraucherschutzes werde durch Erfolgshonorar und Prozessfinanzierung gefährdet, hieß es.
Mehr lesenDer EDV-Gerichtstag fand dieses Jahr virtuell statt. Die neue Vorsitzende Dr. Anke Morsch, Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes im Interview über E-Akten, KI in der Justiz und schnelle Einsätze bei IT-Sicherheitsvorfällen.
Mehr lesenLegal Tech ist im Jahr 2020 in der Spruchpraxis der Gerichte angekommen. Was die darunter eigentlich versteht und wieso bald auch Rechtsfragen rund um die Digitalisierung von Kanzleien dort landen dürften, erklärt Christina-Maria Leeb.
Mehr lesenDer Online-Vertragsgenerator Smartlaw ist rechtlich zulässig. Das Legal-Tech-Modell verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, wie das OLG Köln am Freitag entschied. Ob die klagende RAK Hamburg nun den BGH anruft, ist offen.
Mehr lesenDas LG Köln hatte den Vertragsgenerator "Smartlaw" für rechtswidrig erklärt. Das OLG Köln machte am Freitag dagegen sehr deutlich, das Legal-Tech-Modell für zulässig zu halten, berichtet Martin W. Huff. Das Gericht will die Revision zulassen.
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