
Das Dienstgericht wird doch nicht am 22. September über die Versetzung des Richters und Ex-Bundestagsabgeordneten der AfD Jens Maier in den Ruhestand verhandeln. Damit kommt das Gericht einem Antrag von Maiers Anwalt nach.
Artikel lesenDas Dienstgericht wird doch nicht am 22. September über die Versetzung des Richters und Ex-Bundestagsabgeordneten der AfD Jens Maier in den Ruhestand verhandeln. Damit kommt das Gericht einem Antrag von Maiers Anwalt nach.
Artikel lesenDie Berliner Justizsenatorin will die Richterin und ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand versetzen lassen. Nun muss das Richterdienstgericht entscheiden.
Artikel lesenHätte, hätte, hätte: Die SPD-Fraktion veröffentlicht eine neue Idee, wie eine Rückkehr Maiers hätte verhindert werden können. Warum hat das Justizministerium den Vorschlag nicht rechtzeitig aufgegriffen? Und müssen Gesetze geändert werden?
Artikel lesenDer ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem eingestufte Jens Maier trat am Montag entgegen aller Kritik seinen Dienst als Richter wieder an. Gleichzeitig leitete nun das LG Dresden auch ein Disziplinarverfahren ein.
Artikel lesenDer ehemalige AfD-Politiker Jens Maier wird nun doch vorerst als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das wollte das Justizministerium eigentlich verhindern.
Artikel lesenDas sächsische Justizministerium will einen neuen Weg gefunden haben, den AfD-Politiker und Richter nie mehr in die Justiz zurückkehren zu lassen. Er soll in den Ruhestand versetzt werden, um eine Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.
Artikel lesenAnders als andere Beamte haben Richter grundsätzlich keine festen Arbeitszeiten. Daher haben sie laut VGH auch keinen Anspruch auf ein sog. Lebensarbeitszeitkonto, bei dem eine Stunde der wöchentlichen Arbeitszeit gutgeschrieben wird.
Artikel lesenTeilzeitbeschäftigten im öffentlichen Dienst steht ein Überstundenzuschlag erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu. Der 6. Senat des BAG gibt seine Rechtsprechung auf, erklärt Yvonne Dietzel.
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