Wer mit der Deutschen Bahn fahren will, muss sein Online-Ticket per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlen können, auch wenn er kein Konto in Deutschland hat. Wenn das Unternehmen diese Zahlungsmethode anbietet, dann für alle, so der EuGH.
Die Deutsche Bahn bietet die Zahlung per SEPA-Lastschrift nur Kunden mit Wohnsitz in Deutschland an. Nach Ansicht des EuGH-Generalanwalts läuft dies der SEPA-Verordnung zuwider und stellt eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.
Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden, so das AG Frankfurt. Ein Touristenpaar aus Würzburg verpasste seinen Flug und bleibt nun auf den Kosten sitzen.
Artikel lesen
Eine Frau, die in den Spalt zwischen Bahnsteigkante und Wagontür geriet, bekommt weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz von der Deutschen Bahn. Ein Spalt von 14 Zentimeter Breite sei kein wirkliches Hindernis, so das AG.
Artikel lesen
Weil sie Gegenstände aus einem Gepäckstück genommen haben soll, wurde eine Bahn-Mitarbeiterin auf der Polizeidienststelle kontrolliert. Die anschließende psychische Erkrankung ist als Arbeitsunfall zu einzuordnen, so das LSG Hessen. Artikel lesen
Das Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland war teilweise erfolgreich: die Bundesrepublik kontrolliere nicht streng genug und erlaube der Deutschen Bahn damit einen intransparenten Mittelfluss. Von Urs Kramer.
Artikel lesen
Akten von Behörden sind öffentlich, solche von Privatpersonen privat. Dass dieser Grundsatz der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht wird, hat das BVerwG nun in einem Urteil verdeutlicht. Gernot Schiller findet das zeitgemäß und sinnvoll.
Artikel lesen
Zehn Monate nach dem verheerenden Zugunglück von Bad Aibling ist der Fahrdienstleiter verurteilt worden. Der Bahnmitarbeiter ist der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig, so das LG.
Artikel lesen