Wo sonst am 11. November ausgiebig der Karneval gefeiert wird, da gelten nun strenge Auflagen für Versammlungen. Dabei sind die Kölner allerdings über das Ziel hinausgeschossen, denn der Einzelfall müsse berücksichtig werden, so das OVG NRW.
Der Bremer Innensenator will Reichsflaggen auf Demos per Erlass verbieten, doch die Gerichte spielen nicht mit. Zu Recht, denn Ausnahmen von der Meinungsneutralität sind nur möglich, wenn es wirklich speziell um Nazi-Symbolik geht, meint Tim Wihl.
Vor einigen Tagen entschied das polnische Verfassungsgericht, dass Schwangerschaftsabbrüche auch bei schweren Fehlbildungen des Kindes verfassungswidrig seien. Seitdem halten die Proteste in Polen an.
Am Samstag wollen Rechtsextreme in Bremen die Reichsflagge schwenken. Das dürfen sie auch, entschied das VG. Das letzte Wort ist womöglich aber noch nicht gesprochen.
In Hamburg dürfen nun doch deutlich mehr Fridays-for-Future-Anhänger demonstrieren als zunächst von den Behörden erlaubt worden ist. Statt ursprünglich 2.000 dürfen nun über 10.000 Klimaschützer auf die Straße gehen.
Wer gegen die Corona-Beschränkungen demonstrieren will, der kann dies am Samstag in Hannover tun. Der Mindestabstand müsse allerdings eingehalten werden - und zwar auch von Corona-Leugnern, so das VG im Eilverfahren.
Die Berliner Anwaltskammer durfte zur Teilnahme an der Demonstration "#unteilbar" für eine offene und freie Gesellschaft aufrufen, weil es ihr auch zusteht, die Anwaltschaft vor zukünftigen Gefahren zu schützen, entschied der AGH Berlin.
Nach den Krawallnächten im Leipziger Stadtteil Connewitz, bei denen auch Polizisten leicht verletzt wurden, fordern CDU und CSU für einschlägige Delikte höhere Strafrahmen. Das BMJV winkt ab, die geltende Rechtslage reiche aktuell aus.