Nach dem VG Köln bestätigt nun auch das VG München: Der Landesverfassungsschutz darf den Landesverband der AfD (vorerst) beobachten. Das Gericht wertete dazu mehrere tausend Seiten Material aus.
Der Widerstand gegen die umstrittene Justizreform in Israel hält an, am Mittwoch sollen weitere Abstimmungen im Parlament stattfinden. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Gewaltenteilung wären fatal.
SPD, Grüne und FDP wollen den Bundestag von 736 auf 598 Sitze verkleinern und haben hierfür einen ersten Vorschlag präsentiert. Die daran geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt Staatsrechtler Florian Meinel nicht.
Eine Polizeiärztin muss sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung bekennen. Tut sie das nicht und äußert sich öffentlich dazu, kann ihr gekündigt werden, hat das LAG Baden-Württembergs entschieden.
Weil die AfD inzwischen eine sehr ernste Gefahr für die Demokratie darstelle, müsse ein Verbotsverfahren gegen die Partei eingeleitet werden. Das forderte der sächsische Bundestagsabgeordnete Marco Wanderwitz.
Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. Pünktlich hierzu gab die EU bekannt, mit einem Milliardenprogramm in den kommenden Jahren Menschenrechte, Demokratie und unabhängigen Journalismus weltweit stärken zu wollen.
Das VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Für den Besuch im Bordell reicht weiterhin ein negativer Corona-Schnelltest aus, hat das VG Frankfurt entschieden. Alles Weitere bleibe dem Abstand- und Hygienekonzept vorbehalten. Die Stadt Frankfurt wollte PCR-Tests einführen.