Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht der BRAK entegegen seinem selbst erklärte Ziel nicht geeignet, den Anlegerschutz beim Widerruf der Börsenzulassung zu verbessern.
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07.09.2015
| von Prof. Dr. Tim Drygala und Robert Peres
Nach der FRoSTA-Entscheidung des BGH haben sich etwa 50 Unternehmen preiswert ihrer Minderheitsaktionäre entledigt. Ein Gesetzentwurf der Koalition soll nun für mehr Anlegerschutz sorgen. Mitnichten, finden Tim Drygala und Robert Peres.
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Wird eine Aktiengesellschaft grundlegend umgestaltet – etwa durch den Abschluss eines Beherrschungsvertrages, eine Verschmelzung oder einen Squeeze-Out – so bedürfen vor allem die Minderheitsaktionäre des Schutzes. Doch das 2003 eingeführte...
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Aus Regierungskreisen verlautet, dass die große Koalition die Lücke schließen will, die der BGH mit der Frosta-Entscheidung beim Rückzug einer AG von der Börse geschaffen hat. Tim Drygala begrüßt das geplante Mehr an Anlegerschutz, zumal die...
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Mit Art. 14 GG wollte der BGH Minderheitsaktionäre vor dem Rückzug einer Aktiengesellschaft von der Börse schützen. Das BVerfG erteilte diesem Gedanken eine Absage. Nun macht das Zivilgericht eine Kehrtwende, die nicht nötig gewesen wäre, und...
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