Die "WarnWetter"-App des Deutschen Wetterdienstes ist wettbewerbswidrig. Der BGH hat entschieden, dass der DWD nur Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei anbieten darf – Wetterberichte hingegen nicht.
Die Nutzung von Sanifair-Toiletten auf Raststätten in Rheinland-Pfalz muss weiterhin mit 70 Cent vergütet werden. Einen Anspruch auf kostenfreie Benutzung der Toiletten besteht nicht, entschied das OVG Koblenz.
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Der Deutsche Wetterdienst hat im Streit um seine WarnWetter-App einen Teilerfolg vor dem OLG Köln erzielt. Die steuerfinanzierte App verstoße nicht gegen Wettbewerbsrecht, die Bereitstellung der App sei schon keine "geschäftliche Handlung".
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Auch gegenüber Menschen mit krankhaftem Harndrang ist die Stadt Essen nicht verpflichtet, kostenlose Toiletten anzubieten. Es gebe andere Möglichkeiten, sich dennoch in der Öffentlichkeit aufzuhalten, so das OVG NRW.
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70 Cent für die Benutzung einer Sanifair-Toilette waren einem Autofahrer zu viel. Er verklagte das Land Rheinland-Pfalz, weil dessen GastVO eine kostenlose Benutzung vorschreibe. Die sei aber gar nicht anwendbar, so das VG Koblenz.
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Wer an der Autobahn mal muss, muss oft zahlen, denn an Raststätten kostet die Toilettenbenutzung häufig Geld. Ein Kabarettist will aber kostenlos auf die Toilette gehen können - und klagt deswegen vor dem VG Koblenz.
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Journalisten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Aber auch gegenüber privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden? Ja, entschied am Donnerstag der BGH.
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Akten von Behörden sind öffentlich, solche von Privatpersonen privat. Dass dieser Grundsatz der aktuellen Rechtslage nicht mehr gerecht wird, hat das BVerwG nun in einem Urteil verdeutlicht. Gernot Schiller findet das zeitgemäß und sinnvoll.
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