Der Strafprozess gegen den Steueranwalt Hanno Berger und ehemalige Mitarbeiter einer Bank beginnt nicht wie geplant in der kommenden Woche. Das LG Wiesbaden verschiebt die Hauptverhandlung auf den Januar 2021.
Vor dem LG Wiesbaden beginnt im Oktober einer der zentralen Prozesse zur Aufarbeitung von Cum-Ex-Aktiendeals. Der Steueranwalt Hanno Berger und Ex-Mitarbeiter einer Bank müssen sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung verantworten.
Die Deutsche Bank muss die Steuerschulden der Privatbank M.M. Warburg aus Cum-Ex-Geschäften nicht ausgleichen. Warburg sei originäre Steuerschuldnerin und müsse die Steuern selbst tragen, so das LG Frankfurt.
Mit Cum-Ex-Geschäften haben Investoren und Banken den Staat um Milliarden betrogen - noch immer laufen Ermittlungen. Am Dienstag durchsuchte die Polizei Büros des Bankenverbands. Mitarbeitende standen zunächst nicht im Verdacht.
Um die Vielzahl an Cum-Ex-Fällen aufzuklären, hat die nordrhein-westfälische Landesregierung die Kölner Staatsanwaltschaft personell aufgestockt. Dort sind die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Cum-Ex-Fällen in NRW gebündelt.
In den Ermittlungen im Steuerskandal "Cum-Ex" will Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Strafverfolgern mehr Zeit geben. Dazu sollen die Verjährungsfristen bei besonders schwerer Steuerhinterziehung angehoben werden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Angaben des Justizministeriums derzeit 68 Ermittlungsverfahren in Sachen Cum-Ex mit insgesamt rund 880 Beschuldigten. Damit hat sich die Zahl der Beschuldigten gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt.