Corona und trotzdem eine Weihnachtsfeier? Nicht erlaubt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview. An einer digitalen Ersatzveranstaltung müssen Mitarbeiter in der Regel nicht teilnehmen – und ins Büro fahren erst recht nicht.
Die für Samstag geplante Demonstration der Initiative "Querdenken421" am Bremer Hauptbahnhof mit bis zu 20.000 Teilnehmern bleibt vorerst verboten. Das örtliche VG hat einen Eilantrag wegen des erheblichen Infektionsrisikos abgelehnt.
Der Tui-Konzern bekommt weitere Staatshilfen gegen einen möglichen finanziellen Absturz in der Corona-Krise. Frehsfields, Allen & Overy und Hogan Lovells sowie Noerr und Latham & Watkins beraten rechtlich.
Ist Corona der Auftakt zu einer neuen Arbeitswelt in den großen Kanzleien mit mehr Homeoffice und weniger Präsenzkultur? Es sieht ganz danach aus, denn viele Sozietäten denken aktuell darüber nach. Doch sie befürchten auch Schwierigkeiten.
Im Einzelhandel und in der Gastronomie hat die Corona-Pandemie zu erheblichen Einnahmeausfällen geführt. Konnte deshalb die Miete nicht bezahlt werden, darf nicht gekündigt werden – auch wenn anderweitig Vermögen bestand.
Die Teilnehmer des AfD-Bundesparteitages am Wochenende in Kalkar müssen während der Veranstaltung eine Maske tragen. Das OVG NRW wies einen Eilantrag dagegen ab. Wer gegen die Regeln verstößt, muss die Veranstaltung verlassen.
Die EU tritt bei den dringend benötigten Corona-Konjunkturhilfen weiter auf der Stelle. Ungarn und Polen blockieren sie immer noch, Kommissionspräsidentin von der Leyen fordert sie auf, stattdessen den Rechtsweg zu beschreiten.