Wegen der geltenden 2G-Regel in Berliner Hotels gestaltet sich die Übernachtung in der Hauptstadt für einige ungeimpfte AfD-Abgeordnete schwierig. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an.
Vor dem Privathaus einer sächsischen Politikerin demonstrierten Querdenker gegen die Coronapolitik. Doch sind derartige Proteste noch vom Versammlungsrecht gedeckt? Karoline Linzbach hat sich die Rechtslage angesehen.
SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Der designierte Kanzler weist auf schwere Aufgaben gleich zu Beginn der Regierungszeit hin. Ganz oben steht die Corona-Pandemie.
Die Examenskandidaten am Standort Düsseldorf plagen zurzeit nicht nur die schriftlichen Prüfungen an sich, sondern zu allem Überfluss auch die Sanitäranlagen vor Ort. LTO hat beim LJPA nachgefragt, wie das sein kann.
Am Dienstag kommt der Bundestag zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen. Unter anderem eine berufsbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus soll auf den Weg gebracht werden.
Bundestagsabgeordnete reisen zu Parlamentssitzungen aus ganz Deutschland nach Berlin. Die Übernachtung in der Hauptstadt gestaltet sich für einige ungeimpfte AfD-Abgeordnete nun allerdings schwierig, denn es gilt 2G in Berliner Hotels.
Vereinzelt könne Corona als Naturkatastrophe eingestuft werden, aber auch nicht immer. Von Ort zu Ort könne das unterschiedlich sein, urteilte das AG München.
Sollte das BVerfG durch verfassungsrechtliche Abstinenz der Politik einen Dienst erweisen haben wollen, so hat es viel Schaden angerichtet, meint Oliver Lepsius. Warum Kommentare die Entscheidung nicht zitieren sollten.