Seit Mitte Dezember gilt für Gesundheits- und Pflegepersonal die Corona-Impfpflicht. Nun wenden sich 23 Personen mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung.
Nachdem der VGH die 2G-Regeln an Hochschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt hatte, erklärte das Wissenschaftsministerium, daran festhalten zu wollen. Die geänderte Verordnung sieht nunmehr aber Alternativen für Ungeimpfte vor.
Der Bund wollte die Kosten, die ihm durch die Rückholflüge von im Ausland gestrandeten Deutschen entstanden sind, nicht alleine tragen. Per Bescheid verlangte er von ihnen einen pauschalen Anteil zurück. Zu Recht, entschied das VG.
Das OVG in Niedersachsen sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass 2G im Einzelhandel maßgeblich zur Eindämmung der Pandemie beitragen kann. Man könne ja stattdessen eine FFP2-Maske tragen.
Wer die Corona-Politik mit der Judenverfolgung vergleiche, bagatellisiere das Schicksal der Juden, entschied das Amsterdamer Bezirksgericht und untersage dem Rechtspopulisten Thierry Baudet die weitere Verbreitung solcher Äußerungen.
Das Land NRW hat in Verfahren wegen Corona-Soforthilfe sehr früh Anwälte mandatiert. Diese Kosten sollte das Land selbst tragen, entschied das VG Düsseldorf. Die zahlreichen darauf folgenden Befangenheitsanträge wies es nun allesamt ab.
Drei touristische Betriebe verlangten wegen der coronabedingten Schließung im Frühjahr 2020 Geld von ihren Versicherungen. Damals tauchte Covid19 aber noch nicht im IfSG auf – und deshalb liegt laut OLG kein Versicherungsfall vor.
2G++ gilt aktuell für die mündliche Verhandlung beim BVerfG. Für andere Gerichte ein untauglicher Maßstab, selbst 3G sei rechtsstaatlich problematisch, meint Roman Poseck, Präsident des OLG Frankfurt.