Bundesforschungsministerin Wanka hat die AfD mit ihrer "roten Karte" in ihrer Chancengleichheit als Partei verletzt. Damit präzisiert das BVerfG seine Rechtsprechung – aber sehr realitätsnah ist das nicht, kommentiert Sebastian Roßner.
Das BVerfG hat der AfD im Organstreit mit der geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka Recht gegeben. Deren Forderung nach einer "Roten Karte" für die AfD verstieß gegen die Chancengleichheit der Parteien.
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Das BVerfG hat Eckpfeiler für die innerkapazitäre Studienplatzvergabe eingeschlagen, erläutert Arne-Patrik Heinze. Der Numerus Clausus aber bleibt – und einfacher, an ein Medizinstudium heranzukommen, wird es auch nicht automatisch.
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Die Berliner Mädchen sind in der Schule besser als die Jungs. Deswegen bekommen sie die Plätze an den beliebten Gymnasien der Stadt. Das bleibt auch so: Eine "Jungenquote", die dem entgegensteuern soll, hält das OVG für verfassungswidrig.
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Gleichstellung bedeutet Frauenförderung. Deshalb ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass in Mecklenburg-Vorpommern nur Frauen Gleichstellungsbeauftragte werden dürfen. Damit wies das LVerfG die Beschwerde eines Beamten am Dienstag zurück.
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CDU und FDP haben in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz rückgängig gemacht, mit dem die rot-grüne Vorgängerregierung Frauen im öffentlichen Dienst besonders fördern wollte. Die Regelung von 2016 war auf verfassungsrechtliche Bedenken gestoßen.
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Der Anteil von Frauen in Führungspositionen ist seit Einführung des Quotengesetzes 2015 nur leicht gestiegen. Das geht aus einem Bericht hervor, den Familienministerin Katarina Barley und Justizminister Heiko Maas in Berlin vorstellten.
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Weil sich zwei lokale Radiosender in Bayern bei der Neuverteilung der Frequenzen nicht einigen konnten, nahm die Landeszentrale die Aufteilung vor. Deren Ermessensspielraum bei der Entscheidung sei nicht zu beanstanden, so das BVerwG.
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