Weil "anstoßerregende Krankheiten" unter einem Burkini nicht zu sehen seien, hat die Stadt Koblenz sie in ihrer Badeordnung verboten. An Neoprenanzügen für Sportschwimmer störte sich dagegen niemand. So geht's nicht, entschied das OVG.
Ende 2018 hat die Koblenzer Badeordnung, die Burkinis ins Schwimmbädern untersagt, für Aufmerksamkeit gesorgt. Eine Muslima hat nun beim OVG Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt.
Muslimische Mädchen müssen am schulischen Schwimmunterricht teilnehmen. Diese Verpflichtung beeinträchtigt zwar das Recht auf freie Religionsausübung. Es überwiegt aber das Interesse an sozialer Integration, entschied der EGMR.
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Das öffentliche Tragen von Burkas zu verbieten, hieße illusorische Sicherheit durch reale Freiheitsbeschränkungen erlangen. Verfassungsrechtlich zulässig wäre es nur in engen Grenzen, meint Felix Ekardt.
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Großes Indianerehrenwort: Hier geht es fast gar nicht um orientalische Verhüllungspraktiken aus Gründen von Religion oder Scham. Die USA zeigen, wie sich auch eine liberale Gesellschaft über Maskierung streiten kann. Von Martin Rath.
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Eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht können muslimische Schülerinnen nicht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, einen "Burkini" zu tragen, so das BVerwG am Mittwoch. Eine Befreiung vom Religionsunterricht sei in der...
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