
Nach mehreren Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen wurden die Mitarbeiterregeln dort verschärft. Die Verfassungsbeschwerden dagegen sind aber schon unzulässig, meint das BVerfG. Sie waren nicht gut genug begründet.
Artikel lesenNach mehreren Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen wurden die Mitarbeiterregeln dort verschärft. Die Verfassungsbeschwerden dagegen sind aber schon unzulässig, meint das BVerfG. Sie waren nicht gut genug begründet.
Artikel lesenZDF-Redakteurin Birte Meier war mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Arbeitsgerichtsentscheidungen vor dem BVerfG erfolglos. Das BAG hatte nicht über einen Anspruch auf gleiche Bezahlung entschieden und nur einen Auskunftsanspruch zugesprochen.*
Artikel lesenIsmet H. wurde 1983 von dem Vorwurf rechtskräftig freigesprochen, die 17-jährige Frederike von Möhlmann ermordet zu haben. Nach umstrittener Wiederaufnahme des Verfahrens kam er erneut in U-Haft. Das BVerfG ordnete jetzt die Freilassung an.
Artikel lesenEisläuferin Claudia Pechstein hat vor dem BVerfG einen überraschenden Sieg eingefahren. Das BVerfG rügte fehlende rechtliche Mindeststandards beim Internationalen Sportgerichtshof bei dessen Urteil über die Dopingsperre für Pechstein.
Artikel lesenWer in Berlin sein Haus dämmen möchte, kann in den meisten Fällen dafür die Grundstücksgrenze zum Nachbarn überschreiten. Der BGH hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser lockeren Regelung. Überzeugt ist er allerdings nicht.
Artikel lesenMit einem Grundsatzurteil hat das BVerfG ein "Mia san Mia" in Bayerns Sicherheitsrecht beendet und für Reformarbeit im Nachrichtendienst-, Straf- und Polizeirecht gesorgt. Was das für Bund und Länder bedeutet, erläutert Mark A. Zöller.
Artikel lesenDer BGH hätte in einer urheberrechtlichen Fragestellung nicht erst den EuGH per Vorabentscheidungsersuchen einschalten müssen. Er hat alle Voraussetzungen geprüft und sich richtigerweise dagegen entschieden, meint das BVerfG.
Artikel lesenIn dem Verfahren einer BILD-Journalistin gegen das BVerfG ging es der Sache nach nur noch um Kosten. Doch dabei stellte das VG Karlsruhe fest, dass das BVerfG Fragen zum Abendessen der Richter mit Angela Merkel zu Unrecht nicht beantwortet hat.
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